3G-Regel
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auch für unsere Schule gilt die 3G-Regel.
Die Schule kann ab einem Lebensalter von 18 Jahren (siehe Ausnahmen unten) nur von getesteten, genesenen oder
geimpften Schülern besucht werden. Auch Begleitpersonen müssen einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen Testnachweis erbringen. Bitte halten Sie hierfür einen Nachweis (z.B. CovPass-App) und
einen Lichtbildausweis bereit.
Die 2G-Plus-Regel gilt für den Gesangsunterricht sowie den
Blasinstrumentenunterricht.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind ausschließlich die folgenden
Personen:
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren.